Auf dem Arbeitsvertrag steht das Bruttogehalt, auf dem Konto landet das Nettogehalt. Dazwischen liegen zwei Blöcke von Abzügen: Steuern (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosigkeit, Kranken- und Pflegeversicherung). Der Arbeitgeber berechnet beides jeden Monat und führt es direkt ab. Wer die Logik versteht, kann Gehaltsangebote einschätzen, Lohnabrechnungen prüfen und erkennen, wann sich ein Steuerklassenwechsel oder eine Steuererklärung lohnt.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Die Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben.
| Zweig | Gesamtsatz | Arbeitnehmeranteil | BBG pro Monat |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 8.450 € |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (+ 0,6 % für Kinderlose ab 23) | 5.812,50 € |
Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest; der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten (Arbeitnehmeranteil dann 2,4 %). Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten ab dem zweiten Kind einen Abschlag von 0,25 Punkten je Kind (bis zum fünften Kind). In Sachsen ist die Verteilung in der Pflegeversicherung anders (Arbeitgeber 1,3 %).
Wer mehr als die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Lohnsteuer: Tarif 2026
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Grundlage ist der Tarif nach § 32a EStG, der 2026 so aussieht (Grundtabelle, zu versteuerndes Einkommen pro Jahr):
| Zone | Einkommen | Steuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.348 € | 0 % |
| Progressionszone 1 | 12.349 – 17.799 € | 14 % bis ca. 24 % |
| Progressionszone 2 | 17.800 – 69.878 € | ca. 24 % bis 42 % |
| Proportionalzone | 69.879 – 277.825 € | 42 % |
| „Reichensteuer“ | ab 277.826 € | 45 % |
Die Prozentsätze sind Grenzsteuersätze: Sie gelten nur für den jeweils nächsten Euro, nicht für das ganze Einkommen. Deshalb ist der Durchschnittssteuersatz immer deutlich niedriger.
Bevor der Tarif greift, zieht das Lohnsteuerverfahren pauschale Beträge ab: den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2026 entfällt die frühere Mindestvorsorgepauschale; stattdessen werden tatsächliche Beiträge berücksichtigt.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
- Soli: 5,5 % der Lohnsteuer, aber erst ab einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € (Splitting: 40.700 €). Für die allermeisten Beschäftigten fällt er weg.
- Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern – nur für Kirchenmitglieder.
Die Steuerklassen
| Klasse | Für wen |
|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende |
| II | Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag) |
| III | Verheiratete, wenn der Partner Klasse V hat oder nicht arbeitet |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (optional mit Faktor) |
| V | Partner von Klasse III |
| VI | Zweit- und weitere Jobs |
Die Steuerklasse verändert nur die monatliche Lohnsteuer. Was am Ende tatsächlich geschuldet ist, ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung. Bei III/V ist sie Pflicht.
Durchgerechnetes Beispiel: 4.000 € brutto
Annahmen: Steuerklasse I, 30 Jahre, kinderlos, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag, Jahresbrutto 48.000 €.
1. Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil):
Rentenversicherung 9,30 % × 4.000 € = 372,00 €
Arbeitslosenvers. 1,30 % × 4.000 € = 52,00 €
Krankenversicherung 8,75 % × 4.000 € = 350,00 €
Pflegeversicherung 2,40 % × 4.000 € = 96,00 €
Summe 870,00 €
2. Lohnsteuer: Vom Jahresbrutto 48.000 € gehen Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgepauschale (rund 9.670 €; für die Krankenversicherung wird dabei der ermäßigte Satz angesetzt) ab. Es bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von rund 37.060 €. Nach dem Tarif 2026 ergibt das etwa 6.290 € Einkommensteuer im Jahr, also rund 525 € pro Monat. Soli fällt nicht an.
3. Netto:
4.000,00 € brutto
− 870,00 € Sozialabgaben
− 525,00 € Lohnsteuer (ca.)
= 2.605,00 € netto (ca.)
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich seinen Anteil (rund 21 % plus Umlagen und Unfallversicherung), sodass die Stelle ihn etwa 4.850 € im Monat kostet. Mit Kirchensteuer (9 %) wären es rund 47 € weniger netto, mit einem Kind in der Pflegeversicherung rund 24 € mehr.
Die exakte Lohnsteuer berechnet der Arbeitgeber nach dem amtlichen Programmablaufplan des BMF; kleine Rundungsabweichungen sind normal.
Österreich: 14 Gehälter und begünstigte Sonderzahlungen
In Österreich zahlen Angestellte 2026 je nach Einkommen zwischen rund 15 % und 18 % Sozialversicherung (Pension 10,25 %, Kranken 3,87 %, Arbeitslosenversicherung gestaffelt bis 2,95 %, dazu Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung), bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € im Monat. Der Einkommensteuertarif 2026: 0 % bis 13.539 €, dann 20 %, 30 %, 40 %, 48 % und 50 %; über 1 Million € gilt 55 %. Das 13. und 14. Gehalt werden als Sonderzahlungen im Rahmen des Jahressechstels großteils mit nur 6 % besteuert, deshalb fällt das Netto dieser Zahlungen höher aus.
Schweiz: Abzüge vom Lohn, Steuer meist separat
In der Schweiz werden vom Lohn vor allem Sozialversicherungen abgezogen: AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 % (bis 148.200 CHF), dazu Nichtberufsunfallversicherung und die Pensionskasse (BVG), deren Beitrag je nach Alter und Kasse stark schwankt. Die Einkommensteuer wird bei Schweizerinnen, Schweizern und Personen mit Niederlassungsbewilligung C nicht vom Lohn abgezogen, sondern nach der Steuererklärung bezahlt. Für viele ausländische Beschäftigte gilt dagegen die Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt einbehält.
Typische Fehler beim Gehaltsvergleich
- Grenzsteuersatz mit Durchschnittssatz verwechseln: Eine Gehaltserhöhung führt nie zu weniger Netto, auch wenn sie „in eine höhere Stufe“ fällt.
- Arbeitgeberkosten vergessen: Für Freelancer-Vergleiche zählt das Arbeitgeberbrutto, nicht das Arbeitnehmerbrutto.
- Einmalzahlungen falsch einschätzen: Weihnachtsgeld wird in Deutschland voll versteuert; der Abzug wirkt höher, weil es im Auszahlungsmonat hochgerechnet wird.
- Steuererklärung auslassen: Werbungskosten über 1.230 € (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice) bringen Geld zurück.
Wie viel eine Gehaltserhöhung prozentual ausmacht, rechnen Sie mit dem Prozentrechner nach. Was mindestens gezahlt werden muss, steht im Ratgeber Mindestlohn 2026.
Gehalt in der Türkei berechnen
Für Arbeitsverhältnisse in der Türkei gelten völlig andere Regeln: SGK-Beitrag, Arbeitslosenversicherung, progressive Einkommensteuer in Stufen von 15 % bis 40 % und Stempelsteuer. Unser Gehaltsrechner Türkei rechnet Brutto in Netto und zeigt die Arbeitgeberkosten nach aktuellem türkischen Recht.
Checkliste für Ihre Lohnabrechnung
- Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmal korrekt?
- Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse richtig angesetzt?
- Kinderlosenzuschlag bzw. Kinderabschläge in der Pflegeversicherung berücksichtigt?
- Gehalt über der BBG? Dann bleiben die Sozialabgaben konstant.
- Steuererklärung für Erstattungen einplanen.
Dieser Ratgeber erklärt die Berechnung allgemein und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers bzw. der Steuerbescheid.