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Mindestlohn 2026: Wie viel steht Ihnen pro Stunde und Monat zu?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde, ab 2027 steigt er auf 14,60 €. Hier sehen Sie, was das pro Monat bedeutet, wer ausgenommen ist und wie Österreich und die Schweiz Mindestlöhne regeln.

Aktualisiert: 5 Min. Lesezeit

Der gesetzliche Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze, die in Deutschland für fast alle Beschäftigten gilt – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Er wird pro Zeitstunde festgelegt und gilt brutto, also vor Steuern und Sozialabgaben. Seit seiner Einführung 2015 ist er mehrfach gestiegen; 2026 gab es mit 8,4 % einen der größten Sprünge. Für Arbeitgeber bedeutet das höhere Lohnkosten, für Beschäftigte mehr Netto, und indirekt verschieben sich auch Minijob-Grenze und Midijob-Bereich.

Mindestlohn 2026 und 2027 auf einen Blick

Zeitraum Brutto pro Stunde Grundlage
seit 1. Januar 2026 13,90 € Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
ab 1. Januar 2027 14,60 € dieselbe Verordnung (bereits beschlossen)

Die Bundesregierung hat die Erhöhung im Oktober 2025 auf Vorschlag der Mindestlohnkommission beschlossen; die Verordnung wurde im November 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit steht auch der Wert für 2027 fest und ist keine bloße Prognose mehr.

Was der Mindestlohn pro Monat bedeutet

Für die Umrechnung von Wochen- auf Monatsstunden verwendet man den Faktor 4,33 (52 Wochen ÷ 12 Monate).

Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33
Wochenstunden Brutto pro Monat 2026 (13,90 €) Brutto pro Monat 2027 (14,60 €)
40 2.407,48 € 2.528,72 €
38 2.287,11 € 2.402,28 €
30 1.805,61 € 1.896,54 €
20 1.203,74 € 1.264,36 €

Wer einen festen Monatslohn bekommt, sollte prüfen, ob dieser geteilt durch die tatsächlich geleisteten Stunden mindestens 13,90 € ergibt. Unbezahlte Überstunden können den effektiven Stundenlohn unter den Mindestlohn drücken – das ist unzulässig. Für Prozentvergleiche zwischen zwei Lohnständen hilft der Prozentrechner.

Netto: Was bleibt vom Mindestlohn?

Ein vereinfachtes Beispiel für 2026: 40 Wochenstunden, 2.407,48 € brutto, Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.

Position Satz (Arbeitnehmer) Betrag
Rentenversicherung 9,3 % 223,90 €
Arbeitslosenversicherung 1,3 % 31,30 €
Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % 210,65 €
Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 % 57,78 €
Lohnsteuer – ca. 168 €
Solidaritätszuschlag – 0 €
Netto rund 1.715 €

Mit Kindern, Kirchensteuer oder einer anderen Krankenkasse weicht das Ergebnis ab. Wie die einzelnen Abzüge entstehen, erklärt der Ratgeber Brutto-Netto: So wird aus dem Gehalt der Auszahlungsbetrag.

Minijob und Midijob 2026

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht einem Verdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn und beträgt 2026 603 € im Monat. Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt sie 2027 entsprechend (voraussichtlich auf 633 €).

Oberhalb des Minijobs beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 € monatlich. Dort zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialbeiträge, die gleitend bis zum vollen Satz ansteigen.

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausnahmen sind unter anderem:

  • Auszubildende: Für sie gilt stattdessen die Mindestausbildungsvergütung. Für Ausbildungen mit Beginn 2026 beträgt sie 724 € im ersten, 854 € im zweiten, 977 € im dritten und 1.014 € im vierten Ausbildungsjahr.
  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium sowie freiwillige Orientierungspraktika bis drei Monate.
  • Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
  • Ehrenamtlich Tätige und Selbstständige.

In manchen Branchen gelten über Tarifverträge höhere Branchenmindestlöhne, etwa in der Pflege, im Gebäudereinigerhandwerk oder im Elektrohandwerk. Dann zählt der höhere Wert.

So wird der Mindestlohn festgelegt

Über die Höhe entscheidet zunächst die Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber und Gewerkschaften mit je drei stimmberechtigten Mitgliedern sowie ein Vorsitz sitzen; zwei Wissenschaftler beraten ohne Stimmrecht. Sie orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung und berücksichtigt seit der EU-Mindestlohnrichtlinie auch den Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns. Ihr Vorschlag wird von der Bundesregierung per Rechtsverordnung verbindlich gemacht. Die einzige Ausnahme war der Sprung auf 12 € im Oktober 2022, den der Bundestag per Gesetz beschlossen hat.

Entwicklung des Mindestlohns seit 2015

Gültig ab Brutto pro Stunde
1. Januar 2015 8,50 €
1. Januar 2017 8,84 €
1. Januar 2019 9,19 €
1. Januar 2020 9,35 €
1. Januar 2021 9,50 €
1. Juli 2021 9,60 €
1. Januar 2022 9,82 €
1. Juli 2022 10,45 €
1. Oktober 2022 12,00 €
1. Januar 2024 12,41 €
1. Januar 2025 12,82 €
1. Januar 2026 13,90 €
1. Januar 2027 14,60 €

Von 8,50 € auf 14,60 € entspricht das einem Plus von rund 72 % in zwölf Jahren.

Österreich: Mindestlohn über Kollektivverträge

Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen legen rund 800 Kollektivverträge (KV) für fast alle Branchen Mindestlöhne und -gehälter fest; sie erfassen nahezu alle unselbstständig Beschäftigten. Viele KV liegen 2026 bei rund 2.000 € brutto im Monat oder darüber. Wichtig für Vergleiche: In Österreich wird das Gehalt in der Regel 14-mal pro Jahr ausgezahlt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Welcher KV gilt, hängt von der Branche des Betriebs ab, nicht vom eigenen Beruf. Die konkreten Tabellen finden Sie bei der Wirtschaftskammer oder dem ÖGB.

Schweiz: kantonale Mindestlöhne

Auch die Schweiz kennt keinen nationalen Mindestlohn. Einige Kantone haben jedoch eigene, meist an die Teuerung gekoppelte Mindestlöhne eingeführt. Der höchste gilt in Genf mit 24,59 CHF pro Stunde (seit 1. Januar 2026). Weitere Kantone mit Mindestlohn sind unter anderem Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt. In der übrigen Schweiz, etwa in Zürich oder Bern, gelten die Mindestlöhne der Gesamtarbeitsverträge (GAV) der jeweiligen Branche. Aktuelle Beträge veröffentlichen die kantonalen Arbeitsämter.

Arbeiten in der Türkei?

Wer in der Türkei beschäftigt ist oder Personal dort anstellt, rechnet mit dem türkischen Mindestlohn (asgari ücret) und ganz anderen Abzügen. Dafür gibt es unseren Gehaltsrechner Türkei, der Brutto, Netto und Arbeitgeberkosten nach türkischem Recht ermittelt.

Checkliste

  • Stundenlohn mindestens 13,90 € brutto (ab 2027: 14,60 €)?
  • Bei festem Monatslohn: tatsächliche Stunden inklusive Überstunden mitrechnen.
  • Minijob bis 603 € im Monat, Midijob bis 2.000 €.
  • Branchenmindestlohn oder Tarifvertrag prüfen – er kann höher liegen.
  • In Österreich gilt der Kollektivvertrag, in der Schweiz Kanton oder GAV.

Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen Gewerkschaften, Arbeiterkammern oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

13,90 € brutto pro Stunde seit dem 1. Januar 2026. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Beides ist in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt.

Wie viel ist der Mindestlohn im Monat bei 40 Stunden?

Bei 40 Wochenstunden rechnet man 13,90 € × 40 × 4,33 = rund 2.407 € brutto im Monat. Netto bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder etwa 1.715 €.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € im Monat. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet. Das entspricht etwa zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.

Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn?

Nein. In Österreich legen Kollektivverträge die Mindestlöhne je Branche fest; sie decken fast alle Arbeitsverhältnisse ab. Viele Kollektivverträge liegen bei rund 2.000 € brutto oder mehr, 14-mal pro Jahr.

Hat die Schweiz einen Mindestlohn?

Nicht auf Bundesebene. Einige Kantone haben eigene Mindestlöhne, am höchsten ist Genf mit 24,59 CHF pro Stunde (2026). Sonst gelten die Mindestlöhne der Gesamtarbeitsverträge.

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